kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 651a. 3 Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Urkunde über den Reisevertrag ( Reisebestätigung ) zur Verfügung zu stellen . Die Reisebestätigung und ein Prospekt , den der Reiseveranstalter zur Verfügung stellt , müssen die in der Rechtsverordnung nach Artikel 238 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Angaben enthalten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 651a. 3
Der
Reiseveranstalter
hat
dem
Reisenden
bei
oder
unverzüglich
nach
Vertragsschluss
eine
Urkunde
über
den
Reisevertrag
(
Reisebestätigung
)
zur
Verfügung
zu
stellen
.
Die
Reisebestätigung
und
ein
Prospekt
,
den
der
Reiseveranstalter
zur
Verfügung
stellt
,
müssen
die
in
der
Rechtsverordnung
nach
Artikel
238
des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
bestimmten
Angaben
enthalten
.
Englisch
BGB 651a. 3 The travel organiser must provide the traveller with a document on the package travel contract ( travel confirmation ) when the contract is entered into or without undue delay after the contract is entered into . The travel confirmation and a brochure provided by the travel organiser must include the information specified in the statutory order made under Article 238 of the Introductory Act to the Civil Code [ Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ] .