kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 648a. 2 Die Sicherheit kann auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden . Das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer darf Zahlungen an den Unternehmer nur leisten , soweit der Besteller den Vergütungsanspruch des Unternehmers anerkennt oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen , unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 648a. 2
Die
Sicherheit
kann
auch
durch
eine
Garantie
oder
ein
sonstiges
Zahlungsversprechen
eines
im
Geltungsbereich
dieses
Gesetzes
zum
Geschäftsbetrieb
befugten
Kreditinstituts
oder
Kreditversicherers
geleistet
werden
.
Das
Kreditinstitut
oder
der
Kreditversicherer
darf
Zahlungen
an
den
Unternehmer
nur
leisten
,
soweit
der
Besteller
den
Vergütungsanspruch
des
Unternehmers
anerkennt
oder
durch
vorläufig
vollstreckbares
Urteil
zur
Zahlung
der
Vergütung
verurteilt
worden
ist
und
die
Voraussetzungen
vorliegen
,
unter
denen
die
Zwangsvollstreckung
begonnen
werden
darf
.
Englisch
BGB 648a. 2 The security may also be provided by means of a guarantee or other promise of payment by a banking institution or credit insurer authorised to conduct business operations within the area of application of this Code . The banking institution or credit insurer may only make payments to the contractor to the extent that the customer recognises the claim of the contractor to remuneration or has been ordered by a provisionally enforceable judgment to pay the remuneration and the requirements are met under which execution of judgment may be commenced .