kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 648a. 1 Der Unternehmer eines Bauwerks , einer Außenanlage oder eines Teils davon kann vom Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen , die mit 10 vom Hundert des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind , verlangen . Satz 1 gilt in demselben Umfang auch für Ansprüche , die an die Stelle der Vergütung treten . Der Anspruch des Unternehmers auf Sicherheit wird nicht dadurch ausgeschlossen , dass der Besteller Erfüllung verlangen kann oder das Werk abgenommen hat . Ansprüche , mit denen der Besteller gegen den Anspruch des Unternehmers auf Vergütung aufrechnen kann , bleiben bei der Berechnung der Vergütung unberücksichtigt , es sei denn , sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt . Die Sicherheit ist auch dann als ausreichend anzusehen , wenn sich der Sicherungsgeber das Recht vorbehält , sein Versprechen im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestell ers mit Wirkung für Vergütungsansprüche aus Bauleistungen zu widerrufen , die der Unternehmer bei Zugang der Widerrufserklärung noch nicht erbracht hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 648a. 1
Der
Unternehmer
eines
Bauwerks
,
einer
Außenanlage
oder
eines
Teils
davon
kann
vom
Besteller
Sicherheit
für
die
auch
in
Zusatzaufträgen
vereinbarte
und
noch
nicht
gezahlte
Vergütung
einschließlich
dazugehöriger
Nebenforderungen
,
die
mit
10
vom
Hundert
des
zu
sichernden
Vergütungsanspruchs
anzusetzen
sind
,
verlangen
.
Satz
1
gilt
in
demselben
Umfang
auch
für
Ansprüche
,
die
an
die
Stelle
der
Vergütung
treten
.
Der
Anspruch
des
Unternehmers
auf
Sicherheit
wird
nicht
dadurch
ausgeschlossen
,
dass
der
Besteller
Erfüllung
verlangen
kann
oder
das
Werk
abgenommen
hat
.
Ansprüche
,
mit
denen
der
Besteller
gegen
den
Anspruch
des
Unternehmers
auf
Vergütung
aufrechnen
kann
,
bleiben
bei
der
Berechnung
der
Vergütung
unberücksichtigt
,
es
sei
denn
,
sie
sind
unstreitig
oder
rechtskräftig
festgestellt
.
Die
Sicherheit
ist
auch
dann
als
ausreichend
anzusehen
,
wenn
sich
der
Sicherungsgeber
das
Recht
vorbehält
,
sein
Versprechen
im
Falle
einer
wesentlichen
Verschlechterung
der
Vermögensverhältnisse
des
Bestell
ers
mit
Wirkung
für
Vergütungsansprüche
aus
Bauleistungen
zu
widerrufen
,
die
der
Unternehmer
bei
Zugang
der
Widerrufserklärung
noch
nicht
erbracht
hat
.
Englisch
BGB 648a. 1 A contractor for a building , outdoor facilities or a part thereof may demand a security from the customer for the remuneration also agreed in additional commissions and not yet paid , including associated incidental claims , which are to be estimated at ten per cent of the remuneration claim to be secured . Sentence 1 also applies to the same degree to claims replacing the remuneration . The claim of the contractor for a security is not ruled out by the customer being able to demand fulfilment or having accepted the work . Claims with which the customer is able to offset against the contractors right to remuneration are disregarded when calculating the remuneration unless they are non-contentious or have been ascertained with the force of law . The security is to be deemed sufficient even if the provider of the security reserves the right to revoke his promise , in case of substantial deterioration of the financial circumstances of the customer , with effect for claims to remuneration for building work that the contractor has not yet performed when the declaration of revocation is received .