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Satz
BGB 648. 1 Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teiles eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen . Ist das Werk noch nicht vollendet , so kann er die Einräumung der Sicherungshypothek für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 648. 1
Der
Unternehmer
eines
Bauwerks
oder
eines
einzelnen
Teiles
eines
Bauwerks
kann
für
seine
Forderungen
aus
dem
Vertrag
die
Einräumung
einer
Sicherungshypothek
an
dem
Baugrundstück
des
Bestellers
verlangen
.
Ist
das
Werk
noch
nicht
vollendet
,
so
kann
er
die
Einräumung
der
Sicherungshypothek
für
einen
der
geleisteten
Arbeit
entsprechenden
Teil
der
Vergütung
und
für
die
in
der
Vergütung
nicht
inbegriffenen
Auslagen
verlangen
.
Englisch
BGB 648. 1 The contractor for a building or an individual part of a building may demand , for satisfaction of his claims under the contract , that a mortgage over the building plot of the customer is granted . If the work is not yet completed , then he may demand that a mortgage is granted for a portion of the remuneration corresponding to the work performed and for expenses not included in the remuneration .