kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 645. 1 Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen , verschlechtert oder unausführbar geworden , ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat , den der Unternehmer zu vertreten hat , so kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen . Das Gleiche gilt , wenn der Vertrag in Gemäßheit des § 643 aufgehoben wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 645. 1
Ist
das
Werk
vor
der
Abnahme
infolge
eines
Mangels
des
von
dem
Besteller
gelieferten
Stoffes
oder
infolge
einer
von
dem
Besteller
für
die
Ausführung
erteilten
Anweisung
untergegangen
,
verschlechtert
oder
unausführbar
geworden
,
ohne
dass
ein
Umstand
mitgewirkt
hat
,
den
der
Unternehmer
zu
vertreten
hat
,
so
kann
der
Unternehmer
einen
der
geleisteten
Arbeit
entsprechenden
Teil
der
Vergütung
und
Ersatz
der
in
der
Vergütung
nicht
inbegriffenen
Auslagen
verlangen
.
Das
Gleiche
gilt
,
wenn
der
Vertrag
in
Gemäßheit
des
§ 643
aufgehoben
wird
.
Englisch
BGB 645. 1 If the work , before acceptance , is destroyed or deteriorates or becomes impracticable as the result of a defect in the materials supplied by the customer or as the result of an instruction given by the customer for the carrying out of the work , without a circumstance for which the contractor is responsible contributing to this , then the contractor may demand a part of the remuneration that corresponds to the work performed and reimbursement of those expenses not included in the remuneration . The same applies if the contract is cancelled under section 643.