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Satz
BGB 644. 1 Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes . Kommt der Besteller in Verzug der Annahme , so geht die Gefahr auf ihn über . Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes ist der Unternehmer nicht verantwortlich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 644. 1
Der
Unternehmer
trägt
die
Gefahr
bis
zur
Abnahme
des
Werkes
.
Kommt
der
Besteller
in
Verzug
der
Annahme
,
so
geht
die
Gefahr
auf
ihn
über
.
Für
den
zufälligen
Untergang
und
eine
zufällige
Verschlechterung
des
von
dem
Besteller
gelieferten
Stoffes
ist
der
Unternehmer
nicht
verantwortlich
.
Englisch
BGB 644. 1 The contractor bears the risk until acceptance of the work . If the customer is in default of acceptance , then the risk passes to him . The contractor is not liable for any accidental destruction or accidental deterioration of the materials supplied by the customer .