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Satz
BGB 643 Der Unternehmer ist im Falle des § 642 berechtigt , dem Besteller zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen , dass er den Vertrag kündige , wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde . Der Vertrag gilt als aufgehoben , wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 643
Der
Unternehmer
ist
im
Falle
des
§ 642
berechtigt
,
dem
Besteller
zur
Nachholung
der
Handlung
eine
angemessene
Frist
mit
der
Erklärung
zu
bestimmen
,
dass
er
den
Vertrag
kündige
,
wenn
die
Handlung
nicht
bis
zum
Ablauf
der
Frist
vorgenommen
werde
.
Der
Vertrag
gilt
als
aufgehoben
,
wenn
nicht
die
Nachholung
bis
zum
Ablauf
der
Frist
erfolgt
.