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Satz
BGB 641. 2 Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk , dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat , wird spätestens fällig , 1. soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat , 2. soweit das Werk des Bestellers von dem Dritten abgenommen worden ist oder als abgenommen gilt oder 3. wenn der Unternehmer dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Auskunft über die in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Umstände bestimmt hat . Hat der Besteller dem Dritten wegen möglicher Mängel des Werks Sicherheit geleistet , gilt Satz 1 nur , wenn der Unternehmer dem Besteller entsprechende Sicherheit leistet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 641. 2
Die
Vergütung
des
Unternehmers
für
ein
Werk
,
dessen
Herstellung
der
Besteller
einem
Dritten
versprochen
hat
,
wird
spätestens
fällig
, 1.
soweit
der
Besteller
von
dem
Dritten
für
das
versprochene
Werk
wegen
dessen
Herstellung
seine
Vergütung
oder
Teile
davon
erhalten
hat
, 2.
soweit
das
Werk
des
Bestellers
von
dem
Dritten
abgenommen
worden
ist
oder
als
abgenommen
gilt
oder
3.
wenn
der
Unternehmer
dem
Besteller
erfolglos
eine
angemessene
Frist
zur
Auskunft
über
die
in
den
Nummern
1
und
2
bezeichneten
Umstände
bestimmt
hat
.
Hat
der
Besteller
dem
Dritten
wegen
möglicher
Mängel
des
Werks
Sicherheit
geleistet
,
gilt
Satz
1
nur
,
wenn
der
Unternehmer
dem
Besteller
entsprechende
Sicherheit
leistet
.
Englisch
BGB 641. 2 The remuneration of the contractor for a work whose production the customer has promised to a third party is due at the latest to the extent that the customer has received from the third party his remuneration or parts of his remuneration for the production of the promised work , to the extent that the work of the customer has been accepted by the third party or is deemed to have been accepted , or to the extent that the contractor has unsuccessfully set the customer a suitable deadline for information on the circumstances referred to in Nos . 1 and 2. If the customer has given the third party security on account of possible defects of the work , sentence 1 applies only if the contractor gives the customer an appropriate security .