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Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 639 Auf eine Vereinbarung , durch welche die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden , kann sich der Unternehmer nicht berufen , soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat .