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Satz
BGB 637. 2 § 323 Abs . 2 findet entsprechende Anwendung . Der Bestimmung einer Frist bedarf es auch dann nicht , wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 637. 2 § 323
Abs
. 2
findet
entsprechende
Anwendung
.
Der
Bestimmung
einer
Frist
bedarf
es
auch
dann
nicht
,
wenn
die
Nacherfüllung
fehlgeschlagen
oder
dem
Besteller
unzumutbar
ist
.