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Satz
BGB 637. 1 Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen , wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 637. 1
Der
Besteller
kann
wegen
eines
Mangels
des
Werkes
nach
erfolglosem
Ablauf
einer
von
ihm
zur
Nacherfüllung
bestimmten
angemessenen
Frist
den
Mangel
selbst
beseitigen
und
Ersatz
der
erforderlichen
Aufwendungen
verlangen
,
wenn
nicht
der
Unternehmer
die
Nacherfüllung
zu
Recht
verweigert
.
Englisch
BGB 637. 1 If there is a defect in the work , the customer may , after the expiry without result of a reasonable period specified by him for cure , remedy the defect himself and demand reimbursement of the necessary expenses , unless the contractor rightly refuses cure .