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Satz
BGB 634a. 4 Für das in § 634 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Besteller kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs . 1 die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern , als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde . Macht er von diesem Recht Gebrauch , kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 634a. 4
Für
das
in
§ 634
bezeichnete
Rücktrittsrecht
gilt
§ 218.
Der
Besteller
kann
trotz
einer
Unwirksamkeit
des
Rücktritts
nach
§ 218
Abs
. 1
die
Zahlung
der
Vergütung
insoweit
verweigern
,
als
er
auf
Grund
des
Rücktritts
dazu
berechtigt
sein
würde
.
Macht
er
von
diesem
Recht
Gebrauch
,
kann
der
Unternehmer
vom
Vertrag
zurücktreten
.
Englisch
BGB 634a. 4 The right of withdrawal referred to in section 634 is governed by section 218. Notwithstanding the ineffectiveness of withdrawal under section 218 ( 1 ) , the customer may refuse to pay the remuneration to the extent that he would be entitled to do so by reason of the withdrawal . If he uses this right , the contractor may withdraw from the contract .