kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 634a. 1 Die in § 634 Nr . 1 , 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk , dessen Erfolg in der Herstellung , Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs - oder Überwachungsleistungen hierfür besteht , 2. in fünf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk , dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs - oder Überwachungsleistungen hierfür besteht , und 3. im Übrigen in der regelmäßigen Verjährungsfrist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 634a. 1
Die
in
§ 634
Nr
. 1 , 2
und
4
bezeichneten
Ansprüche
verjähren
1.
vorbehaltlich
der
Nummer
2
in
zwei
Jahren
bei
einem
Werk
,
dessen
Erfolg
in
der
Herstellung
,
Wartung
oder
Veränderung
einer
Sache
oder
in
der
Erbringung
von
Planungs
-
oder
Überwachungsleistungen
hierfür
besteht
, 2.
in
fünf
Jahren
bei
einem
Bauwerk
und
einem
Werk
,
dessen
Erfolg
in
der
Erbringung
von
Planungs
-
oder
Überwachungsleistungen
hierfür
besteht
,
und
3.
im
Übrigen
in
der
regelmäßigen
Verjährungsfrist
.
Englisch
BGB 634a. 1 The claims cited in section 634 nos . 1 , 2 and 4 are statute-barred subject to no . 2 , in two years in the case of a work whose result consists in the manufacture , maintenance or alteration of a thing or in the rendering of planning or monitoring services for this purpose , in five years in the case of a building and in the case of a work whose result consists in the rendering of planning or monitoring services for this purpose , and apart from this , in the regular limitation period .