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Satz
BGB 634 Ist das Werk mangelhaft , kann der Besteller , wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist , 1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen , 2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen , 3. nach den §§ 636 , 323 und 326 Abs . 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und 4. nach den §§ 636 , 280 , 281 , 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 634
Ist
das
Werk
mangelhaft
,
kann
der
Besteller
,
wenn
die
Voraussetzungen
der
folgenden
Vorschriften
vorliegen
und
soweit
nicht
ein
anderes
bestimmt
ist
, 1.
nach
§ 635
Nacherfüllung
verlangen
, 2.
nach
§ 637
den
Mangel
selbst
beseitigen
und
Ersatz
der
erforderlichen
Aufwendungen
verlangen
, 3.
nach
den
§§ 636 , 323
und
326
Abs
. 5
von
dem
Vertrag
zurücktreten
oder
nach
§ 638
die
Vergütung
mindern
und
4.
nach
den
§§ 636 , 280 , 281 , 283
und
311a
Schadensersatz
oder
nach
§ 284
Ersatz
vergeblicher
Aufwendungen
verlangen
.