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Satz
BGB 633. 3 Das Werk ist frei von Rechtsmängeln , wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 633. 3
Das
Werk
ist
frei
von
Rechtsmängeln
,
wenn
Dritte
in
Bezug
auf
das
Werk
keine
oder
nur
die
im
Vertrag
übernommenen
Rechte
gegen
den
Besteller
geltend
machen
können
.
Englisch
BGB 633. 3 The work is free of legal defects if third parties , with regard to the work , either cannot assert any rights against the customer or can assert only such rights as are taken over under the contract .