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Satz
BGB 633. 2 Das Werk ist frei von Sachmängeln , wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat . Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist , ist das Werk frei von Sachmängeln , 1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte , sonst 2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist , die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werks erwarten kann . Einem Sachmangel steht es gleich , wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 633. 2
Das
Werk
ist
frei
von
Sachmängeln
,
wenn
es
die
vereinbarte
Beschaffenheit
hat
.
Soweit
die
Beschaffenheit
nicht
vereinbart
ist
,
ist
das
Werk
frei
von
Sachmängeln
, 1.
wenn
es
sich
für
die
nach
dem
Vertrag
vorausgesetzte
,
sonst
2.
für
die
gewöhnliche
Verwendung
eignet
und
eine
Beschaffenheit
aufweist
,
die
bei
Werken
der
gleichen
Art
üblich
ist
und
die
der
Besteller
nach
der
Art
des
Werks
erwarten
kann
.
Einem
Sachmangel
steht
es
gleich
,
wenn
der
Unternehmer
ein
anderes
als
das
bestellte
Werk
oder
das
Werk
in
zu
geringer
Menge
herstellt
.
Englisch
BGB 633. 2 The work is free of material defects if it is of the agreed quality . To the extent that the quality has not been agreed , the work is free from material defects if it is suitable for the use envisaged in the contract , or else if it is suitable for the customary use and is of a quality that is customary in works of the same type and that the customer may expect in view of the type of work . It is equivalent to a material defect if the contractor produces a work that is different from the work ordered or too small an amount of the work .