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Satz
BGB 633. 1 Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach - und Rechtsmängeln zu verschaffen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 633. 1
Der
Unternehmer
hat
dem
Besteller
das
Werk
frei
von
Sach
-
und
Rechtsmängeln
zu
verschaffen
.
Englisch
BGB 633. 1 The contractor must procure the work for the customer free of material defects and legal defects .