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Satz
BGB 632a. 3 Ist der Besteller ein Verbraucher und hat der Vertrag die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand , ist dem Besteller bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 vom Hundert des Vergütungsanspruchs zu leisten . Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages um mehr als 10 vom Hundert , ist dem Besteller bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5 vom Hundert des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten . Auf Verlangen des Unternehmers ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen , dass der Besteller die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 632a. 3
Ist
der
Besteller
ein
Verbraucher
und
hat
der
Vertrag
die
Errichtung
oder
den
Umbau
eines
Hauses
oder
eines
vergleichbaren
Bauwerks
zum
Gegenstand
,
ist
dem
Besteller
bei
der
ersten
Abschlagszahlung
eine
Sicherheit
für
die
rechtzeitige
Herstellung
des
Werkes
ohne
wesentliche
Mängel
in
Höhe
von
5
vom
Hundert
des
Vergütungsanspruchs
zu
leisten
.
Erhöht
sich
der
Vergütungsanspruch
infolge
von
Änderungen
oder
Ergänzungen
des
Vertrages
um
mehr
als
10
vom
Hundert
,
ist
dem
Besteller
bei
der
nächsten
Abschlagszahlung
eine
weitere
Sicherheit
in
Höhe
von
5
vom
Hundert
des
zusätzlichen
Vergütungsanspruchs
zu
leisten
.
Auf
Verlangen
des
Unternehmers
ist
die
Sicherheitsleistung
durch
Einbehalt
dergestalt
zu
erbringen
,
dass
der
Besteller
die
Abschlagszahlungen
bis
zu
dem
Gesamtbetrag
der
geschuldeten
Sicherheit
zurückhält
.
Englisch
BGB 632a. 3 If the customer is a consumer , and if the subject-matter of the contract is the construction or conversion of a house or comparable building , the customer must be given a security amounting to five percent of the remuneration claim on effecting the first part payment for the correct implementation of the work without major defects . If the remuneration claim increases by more than ten percent as a result of amendments to or supplements of the contract , the customer is to be given a further security of five percent of the additional remuneration claim on effecting the next part payment . At the request of the contractor , the security is to be provided by retention such that the customer retains the part payments up to the total amount of the security owed .