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Satz
BGB 632a. 2 Wenn der Vertrag die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält , dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen , können Abschlagszahlungen nur verlangt werden , soweit sie gemäß einer Verordnung auf Grund von Artikel 244 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vereinbart sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 632a. 2
Wenn
der
Vertrag
die
Errichtung
oder
den
Umbau
eines
Hauses
oder
eines
vergleichbaren
Bauwerks
zum
Gegenstand
hat
und
zugleich
die
Verpflichtung
des
Unternehmers
enthält
,
dem
Besteller
das
Eigentum
an
dem
Grundstück
zu
übertragen
oder
ein
Erbbaurecht
zu
bestellen
oder
zu
übertragen
,
können
Abschlagszahlungen
nur
verlangt
werden
,
soweit
sie
gemäß
einer
Verordnung
auf
Grund
von
Artikel
244
des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
vereinbart
sind
.
Englisch
BGB 632a. 2 If the subject-matter of the contract is the construction or conversion of a house or comparable building and at the same time entails an obligation incumbent on the contractor to assign to the customer ownership of the plot of land or to establish or assign a hereditary building right , part payments may only be demanded insofar as they have been agreed in accordance with an ordinance based on Article 244 of the Introductory Act to the Civil Code .