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Satz
BGB 630 Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern . Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken . Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist , findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 630
Bei
der
Beendigung
eines
dauernden
Dienstverhältnisses
kann
der
Verpflichtete
von
dem
anderen
Teil
ein
schriftliches
Zeugnis
über
das
Dienstverhältnis
und
dessen
Dauer
fordern
.
Das
Zeugnis
ist
auf
Verlangen
auf
die
Leistungen
und
die
Führung
im
Dienst
zu
erstrecken
.
Die
Erteilung
des
Zeugnisses
in
elektronischer
Form
ist
ausgeschlossen
.
Wenn
der
Verpflichtete
ein
Arbeitnehmer
ist
,
findet
§ 109
der
Gewerbeordnung
Anwendung
.