kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 626. 1 Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden , wenn Tatsachen vorliegen , auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 626. 1
Das
Dienstverhältnis
kann
von
jedem
Vertragsteil
aus
wichtigem
Grund
ohne
Einhaltung
einer
Kündigungsfrist
gekündigt
werden
,
wenn
Tatsachen
vorliegen
,
auf
Grund
derer
dem
Kündigenden
unter
Berücksichtigung
aller
Umstände
des
Einzelfalles
und
unter
Abwägung
der
Interessen
beider
Vertragsteile
die
Fortsetzung
des
Dienstverhältnisses
bis
zum
Ablauf
der
Kündigungsfrist
oder
bis
zu
der
vereinbarten
Beendigung
des
Dienstverhältnisses
nicht
zugemutet
werden
kann
.
Englisch
BGB 626. 1 The service relationship may be terminated by either party to the contract for a compelling reason without complying with a notice period if facts are present on the basis of which the party giving notice cannot reasonably be expected to continue the service relationship to the end of the notice period or to the agreed end of the service relationship , taking all circumstances of the individual case into account and weighing the interests of both parties to the contract .