kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 622. 2 Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist , wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat , einen Monat zum Ende eines Kalendermonats , 2. fünf Jahre bestanden hat , zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats , 3. acht Jahre bestanden hat , drei Monate zum Ende eines Kalendermonats , 4. zehn Jahre bestanden hat , vier Monate zum Ende eines Kalendermonats , 5. zwölf Jahre bestanden hat , fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats , 6. 15 Jahre bestanden hat , sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats , 7. 20 Jahre bestanden hat , sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats . Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten , die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen , nicht berücksichtigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 622. 2
Für
eine
Kündigung
durch
den
Arbeitgeber
beträgt
die
Kündigungsfrist
,
wenn
das
Arbeitsverhältnis
in
dem
Betrieb
oder
Unternehmen
1.
zwei
Jahre
bestanden
hat
,
einen
Monat
zum
Ende
eines
Kalendermonats
, 2.
fünf
Jahre
bestanden
hat
,
zwei
Monate
zum
Ende
eines
Kalendermonats
, 3.
acht
Jahre
bestanden
hat
,
drei
Monate
zum
Ende
eines
Kalendermonats
, 4.
zehn
Jahre
bestanden
hat
,
vier
Monate
zum
Ende
eines
Kalendermonats
, 5.
zwölf
Jahre
bestanden
hat
,
fünf
Monate
zum
Ende
eines
Kalendermonats
, 6. 15
Jahre
bestanden
hat
,
sechs
Monate
zum
Ende
eines
Kalendermonats
, 7. 20
Jahre
bestanden
hat
,
sieben
Monate
zum
Ende
eines
Kalendermonats
.
Bei
der
Berechnung
der
Beschäftigungsdauer
werden
Zeiten
,
die
vor
der
Vollendung
des
25.
Lebensjahrs
des
Arbeitnehmers
liegen
,
nicht
berücksichtigt
.
Englisch
BGB 622. 2 For notice of termination by the employer , the notice period is as follows if the employment relationship in the business or the enterprise has lasted for two years , one month to the end of a calendar month , has lasted for five years , two months to the end of a calendar month , has lasted for eight years , three months to the end of a calendar month , has lasted for ten years , four months to the end of a calendar month , has lasted for twelve years , five months to the end of a calendar month , has lasted for fifteen years , six months to the end of a calendar month , has lasted for twenty years , seven months to the end of a calendar month . In calculating the duration of employment , time periods prior to completion of the twenty-fifth year of life of the employee are not taken into account .