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Satz
BGB 622. 1 Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten ( Arbeitnehmers ) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 622. 1
Das
Arbeitsverhältnis
eines
Arbeiters
oder
eines
Angestellten
(
Arbeitnehmers
)
kann
mit
einer
Frist
von
vier
Wochen
zum
Fünfzehnten
oder
zum
Ende
eines
Kalendermonats
gekündigt
werden
.
Englisch
BGB 622. 1 The employment relationship of a wage-earner or a salary-earner ( employee ) may be terminated with a notice period of four weeks to the fifteenth or to the end of a calendar month .