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Satz
BGB 620. 2 Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen , so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 620. 2
Ist
die
Dauer
des
Dienstverhältnisses
weder
bestimmt
noch
aus
der
Beschaffenheit
oder
dem
Zwecke
der
Dienste
zu
entnehmen
,
so
kann
jeder
Teil
das
Dienstverhältnis
nach
Maßgabe
der
§§ 621
bis
623
kündigen
.
Englisch
BGB 620. 2 If the duration of the service relationship neither is specified nor may be inferred from the nature or the purpose of the services , then either party may terminate the service relationship under the provisions of sections 621 to 623.