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Satz
BGB 618. 3 Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht , so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 618. 3
Erfüllt
der
Dienstberechtigte
die
ihm
in
Ansehung
des
Lebens
und
der
Gesundheit
des
Verpflichteten
obliegenden
Verpflichtungen
nicht
,
so
finden
auf
seine
Verpflichtung
zum
Schadensersatz
die
für
unerlaubte
Handlungen
geltenden
Vorschriften
der
§§ 842
bis
846
entsprechende
Anwendung
.
Englisch
BGB 618. 3 If the person entitled to services fails to fulfil the duties it has with regard to the life and the health of the person obliged , then the provisions of sections 842 to 846 governing torts apply with the necessary modifications to his duty to provide damages .