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Satz
BGB 618. 2 Ist der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen , so hat der Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn - und Schlafraums , der Verpflegung sowie der Arbeits - und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen , welche mit Rücksicht auf die Gesundheit , die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 618. 2
Ist
der
Verpflichtete
in
die
häusliche
Gemeinschaft
aufgenommen
,
so
hat
der
Dienstberechtigte
in
Ansehung
des
Wohn
-
und
Schlafraums
,
der
Verpflegung
sowie
der
Arbeits
-
und
Erholungszeit
diejenigen
Einrichtungen
und
Anordnungen
zu
treffen
,
welche
mit
Rücksicht
auf
die
Gesundheit
,
die
Sittlichkeit
und
die
Religion
des
Verpflichteten
erforderlich
sind
.
Englisch
BGB 618. 2 If the person obliged has been integrated into the common household , then the person entitled to services must provide the installations and make the arrangements , with regard to the living and sleeping space , the provision of food and work and leisure time , that are required with a view to the health , morality and religion of the person obliged .