kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 617. 1 Ist bei einem dauernden Dienstverhältnis , welches die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt , der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen , so hat der Dienstberechtigte ihm im Falle der Erkrankung die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen , jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus , zu gewähren , sofern nicht die Erkrankung von dem Verpflichteten vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist . Die Verpflegung und ärztliche Behandlung kann durch Aufnahme des Verpflichteten in eine Krankenanstalt gewährt werden . Die Kosten können auf die für die Zeit der Erkrankung geschuldete Vergütung angerechnet werden . Wird das Dienstverhältnis wegen der Erkrankung von dem Dienstberechtigten nach § 626 gekündigt , so bleibt die dadurch herbeigeführte Beendigung des Dienstverhältnisses außer Betracht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 617. 1
Ist
bei
einem
dauernden
Dienstverhältnis
,
welches
die
Erwerbstätigkeit
des
Verpflichteten
vollständig
oder
hauptsächlich
in
Anspruch
nimmt
,
der
Verpflichtete
in
die
häusliche
Gemeinschaft
aufgenommen
,
so
hat
der
Dienstberechtigte
ihm
im
Falle
der
Erkrankung
die
erforderliche
Verpflegung
und
ärztliche
Behandlung
bis
zur
Dauer
von
sechs
Wochen
,
jedoch
nicht
über
die
Beendigung
des
Dienstverhältnisses
hinaus
,
zu
gewähren
,
sofern
nicht
die
Erkrankung
von
dem
Verpflichteten
vorsätzlich
oder
durch
grobe
Fahrlässigkeit
herbeigeführt
worden
ist
.
Die
Verpflegung
und
ärztliche
Behandlung
kann
durch
Aufnahme
des
Verpflichteten
in
eine
Krankenanstalt
gewährt
werden
.
Die
Kosten
können
auf
die
für
die
Zeit
der
Erkrankung
geschuldete
Vergütung
angerechnet
werden
.
Wird
das
Dienstverhältnis
wegen
der
Erkrankung
von
dem
Dienstberechtigten
nach
§ 626
gekündigt
,
so
bleibt
die
dadurch
herbeigeführte
Beendigung
des
Dienstverhältnisses
außer
Betracht
.
Englisch
BGB 617. 1 If , in a permanent service relationship that completely or mainly takes up the economic activity of the person obliged to perform services , the person obliged is integrated into the joint household , then the person entitled to services must , in the event of illness , grant him the necessary food and medical treatment up to a duration of six weeks , but not beyond termination of his service relationship , unless the illness was caused by the person obliged by intent or gross negligence . The provision of food and medical treatment may be granted by the admission of the person obliged to a hospital . The costs may be credited against the remuneration owed for the period of illness . If the service relationship is terminated by the person entitled to services under section 626 on the grounds of illness , then termination of the employment caused by this is not taken into account .