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Satz
BGB 613a. 4 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam . Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 613a. 4
Die
Kündigung
des
Arbeitsverhältnisses
eines
Arbeitnehmers
durch
den
bisherigen
Arbeitgeber
oder
durch
den
neuen
Inhaber
wegen
des
Übergangs
eines
Betriebs
oder
eines
Betriebsteils
ist
unwirksam
.
Das
Recht
zur
Kündigung
des
Arbeitsverhältnisses
aus
anderen
Gründen
bleibt
unberührt
.
Englisch
BGB 613a. 4 The termination of the employment relationship of an employee by the previous employer or by the new owner due to transfer of a business or a part of a business is ineffective . The right to terminate the employment relationship for other reasons is unaffected .