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Satz
BGB 613a. 1 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über , so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein . Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt , so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden . Satz 2 gilt nicht , wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden . Vor Ablauf der Frist nach Satz 2 können die Rechte und Pflichten geändert werden , wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung nicht mehr gilt oder bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit im Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags dessen Anwendung zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 613a. 1
Geht
ein
Betrieb
oder
Betriebsteil
durch
Rechtsgeschäft
auf
einen
anderen
Inhaber
über
,
so
tritt
dieser
in
die
Rechte
und
Pflichten
aus
den
im
Zeitpunkt
des
Übergangs
bestehenden
Arbeitsverhältnissen
ein
.
Sind
diese
Rechte
und
Pflichten
durch
Rechtsnormen
eines
Tarifvertrags
oder
durch
eine
Betriebsvereinbarung
geregelt
,
so
werden
sie
Inhalt
des
Arbeitsverhältnisses
zwischen
dem
neuen
Inhaber
und
dem
Arbeitnehmer
und
dürfen
nicht
vor
Ablauf
eines
Jahres
nach
dem
Zeitpunkt
des
Übergangs
zum
Nachteil
des
Arbeitnehmers
geändert
werden
.
Satz
2
gilt
nicht
,
wenn
die
Rechte
und
Pflichten
bei
dem
neuen
Inhaber
durch
Rechtsnormen
eines
anderen
Tarifvertrags
oder
durch
eine
andere
Betriebsvereinbarung
geregelt
werden
.
Vor
Ablauf
der
Frist
nach
Satz
2
können
die
Rechte
und
Pflichten
geändert
werden
,
wenn
der
Tarifvertrag
oder
die
Betriebsvereinbarung
nicht
mehr
gilt
oder
bei
fehlender
beiderseitiger
Tarifgebundenheit
im
Geltungsbereich
eines
anderen
Tarifvertrags
dessen
Anwendung
zwischen
dem
neuen
Inhaber
und
dem
Arbeitnehmer
vereinbart
wird
.
Englisch
BGB 613a. 1 If a business or part of a business passes to another owner by legal transaction , then the latter succeeds to the rights and duties under the employment relationships existing at the time of transfer . If these rights and duties are governed by the legal provisions of a collective agreement or by a works agreement , then they become part of the employment relationship between the new owner and the employee and may not be changed to the disadvantage of the employee before the end of the year after the date of transfer . Sentence 2 does not apply if the rights and duties with the new owner are governed by the legal provisions of another collective agreement or by another works agreement . Prior to expiry of the period of time under sentence 2 , the rights and duties may be changed if the collective agreement or the works agreement no longer applies or , where it is not the case that both parties are bound by a collective agreement in the scope of applicability of another collective agreeme nt , the application of that collective agreement is agreed between the new owner and the employee .