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Satz
BGB 611. 1 Durch den Dienstvertrag wird derjenige , welcher Dienste zusagt , zur Leistung der versprochenen Dienste , der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 611. 1
Durch
den
Dienstvertrag
wird
derjenige
,
welcher
Dienste
zusagt
,
zur
Leistung
der
versprochenen
Dienste
,
der
andere
Teil
zur
Gewährung
der
vereinbarten
Vergütung
verpflichtet
.
Englisch
BGB 611. 1 By means of a service contract , a person who promises service is obliged to perform the services promised , and the other party is obliged to grant the agreed remuneration .