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Satz
BGB 608. 2 Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Sachdarlehensvertrag kann , soweit nicht ein anderes vereinbart ist , jederzeit vom Darlehensgeber oder Darlehensnehmer ganz oder teilweise gekündigt werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 608. 2
Ein
auf
unbestimmte
Zeit
abgeschlossener
Sachdarlehensvertrag
kann
,
soweit
nicht
ein
anderes
vereinbart
ist
,
jederzeit
vom
Darlehensgeber
oder
Darlehensnehmer
ganz
oder
teilweise
gekündigt
werden
.
Englisch
BGB 608. 2 To the extent that nothing else has been agreed , a contract for the loan of a thing entered into for an indefinite period of time may be terminated in whole or in part by the lender or the borrower at any time .