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Satz
BGB 607. 1 Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet , dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen . Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art , Güte und Menge verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 607. 1
Durch
den
Sachdarlehensvertrag
wird
der
Darlehensgeber
verpflichtet
,
dem
Darlehensnehmer
eine
vereinbarte
vertretbare
Sache
zu
überlassen
.
Der
Darlehensnehmer
ist
zur
Zahlung
eines
Darlehensentgelts
und
bei
Fälligkeit
zur
Rückerstattung
von
Sachen
gleicher
Art
,
Güte
und
Menge
verpflichtet
.
Englisch
BGB 607. 1 By a contract for the loan of a thing , the lender agrees to hand over to the borrower an agreed fungible thing . The borrower is obliged to make payment for the loan and , when the loan falls due , to return what he has received in things of the same kind , quality and amount .