kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 601. 1 Der Entleiher hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache , bei der Leihe eines Tieres insbesondere die Fütterungskosten , zu tragen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 601. 1
Der
Entleiher
hat
die
gewöhnlichen
Kosten
der
Erhaltung
der
geliehenen
Sache
,
bei
der
Leihe
eines
Tieres
insbesondere
die
Fütterungskosten
,
zu
tragen
.
Englisch
BGB 601. 1 The borrower must bear the customary costs of maintaining the thing lent ; in the case of the gratuitous loan of an animal , in particular , without limitation , the costs of feeding it .