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Satz
BGB 597 Gibt der Pächter die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück , so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht verlangen . Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 597
Gibt
der
Pächter
die
Pachtsache
nach
Beendigung
des
Pachtverhältnisses
nicht
zurück
,
so
kann
der
Verpächter
für
die
Dauer
der
Vorenthaltung
als
Entschädigung
die
vereinbarte
Pacht
verlangen
.
Die
Geltendmachung
eines
weiteren
Schadens
ist
nicht
ausgeschlossen
.