kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 597 Gibt der Pächter die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück , so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht verlangen . Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen .