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Satz
BGB 596a. 1 Endet das Pachtverhältnis im Laufe eines Pachtjahrs , so hat der Verpächter dem Pächter den Wert der noch nicht getrennten , jedoch nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung vor dem Ende des Pachtjahrs zu trennenden Früchte zu ersetzen . Dabei ist das Ernterisiko angemessen zu berücksichtigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 596a. 1
Endet
das
Pachtverhältnis
im
Laufe
eines
Pachtjahrs
,
so
hat
der
Verpächter
dem
Pächter
den
Wert
der
noch
nicht
getrennten
,
jedoch
nach
den
Regeln
einer
ordnungsmäßigen
Bewirtschaftung
vor
dem
Ende
des
Pachtjahrs
zu
trennenden
Früchte
zu
ersetzen
.
Dabei
ist
das
Ernterisiko
angemessen
zu
berücksichtigen
.
Englisch
BGB 596a. 1 If the lease terminates in the course of a lease year , the usufructuary lessor must compensate the lessee for the value of any fruits not yet severed but to be severed prior to the end of the lease year under the rules of proper management . When this is done , the harvesting risks must be given appropriate consideration .