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Satz
BGB 596. 3 Hat der Pächter die Nutzung der Pachtsache einem Dritten überlassen , so kann der Verpächter die Sache nach Beendigung des Pachtverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 596. 3
Hat
der
Pächter
die
Nutzung
der
Pachtsache
einem
Dritten
überlassen
,
so
kann
der
Verpächter
die
Sache
nach
Beendigung
des
Pachtverhältnisses
auch
von
dem
Dritten
zurückfordern
.