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Satz
BGB 595. 8 Auf das Recht , die Verlängerung eines Pachtverhältnisses nach den Absätzen 1 bis 7 zu verlangen , kann nur verzichtet werden , wenn der Verzicht zur Beilegung eines Pachtstreits vor Gericht oder vor einer berufsständischen Pachtschlichtungsstelle erklärt wird . Eine Vereinbarung , dass einem Vertragsteil besondere Nachteile oder besondere Vorteile erwachsen sollen , wenn er die Rechte nach den Absätzen 1 bis 7 ausübt oder nicht ausübt , ist unwirksam .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 595. 8
Auf
das
Recht
,
die
Verlängerung
eines
Pachtverhältnisses
nach
den
Absätzen
1
bis
7
zu
verlangen
,
kann
nur
verzichtet
werden
,
wenn
der
Verzicht
zur
Beilegung
eines
Pachtstreits
vor
Gericht
oder
vor
einer
berufsständischen
Pachtschlichtungsstelle
erklärt
wird
.
Eine
Vereinbarung
,
dass
einem
Vertragsteil
besondere
Nachteile
oder
besondere
Vorteile
erwachsen
sollen
,
wenn
er
die
Rechte
nach
den
Absätzen
1
bis
7
ausübt
oder
nicht
ausübt
,
ist
unwirksam
.
Englisch
BGB 595. 8 The right to demand extension of the lease under subsections ( 1 ) to ( 7 ) may only be waived if the waiver is declared in settlement of a lease dispute heard in a court of law or by a professional lease conciliation board . An agreement that one party is to have particular advantages or particular disadvantages if the party exercises or does not exercise the rights under subsections ( 1 ) to ( 7 ) is ineffective .