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Satz
BGB 595. 5 Der Verpächter kann die Fortsetzung des Pachtverhältnisses ablehnen , wenn der Pächter die Fortsetzung nicht mindestens ein Jahr vor Beendigung des Pachtverhältnisses vom Verpächter verlangt oder auf eine Anfrage des Verpächters nach § 594 die Fortsetzung abgelehnt hat . Ist eine zwölfmonatige oder kürzere Kündigungsfrist vereinbart , so genügt es , wenn das Verlangen innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung erklärt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 595. 5
Der
Verpächter
kann
die
Fortsetzung
des
Pachtverhältnisses
ablehnen
,
wenn
der
Pächter
die
Fortsetzung
nicht
mindestens
ein
Jahr
vor
Beendigung
des
Pachtverhältnisses
vom
Verpächter
verlangt
oder
auf
eine
Anfrage
des
Verpächters
nach
§ 594
die
Fortsetzung
abgelehnt
hat
.
Ist
eine
zwölfmonatige
oder
kürzere
Kündigungsfrist
vereinbart
,
so
genügt
es
,
wenn
das
Verlangen
innerhalb
eines
Monats
nach
Zugang
der
Kündigung
erklärt
wird
.
Englisch
BGB 595. 5 The usufructuary lessor may refuse continuation of the lease if the usufructuary lessee did not demand continuation from the lessor at least one year prior to termination of the lease or rejected continuation upon inquiry by the lessor under section 594. If a twelve-month notice period or less has been agreed , then it suffices if the demand is declared within a month of receipt of the notice of termination .