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Satz
BGB 595. 4 Die Erklärung des Pächters , mit der er die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangt , bedarf der schriftlichen Form . Auf Verlangen des Verpächters soll der Pächter über die Gründe des Fortsetzungsverlangens unverzüglich Auskunft erteilen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 595. 4
Die
Erklärung
des
Pächters
,
mit
der
er
die
Fortsetzung
des
Pachtverhältnisses
verlangt
,
bedarf
der
schriftlichen
Form
.
Auf
Verlangen
des
Verpächters
soll
der
Pächter
über
die
Gründe
des
Fortsetzungsverlangens
unverzüglich
Auskunft
erteilen
.
Englisch
BGB 595. 4 The declaration of the usufructuary lessee demanding the continuation of the lease must be in writing . Upon demand by the usufructuary lessor , the lessee should without undue delay provide information on his reasons for demanding continuation .