kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 594e. 2 Abweichend von § 543 Abs . 2 Nr . 3 Buchstabe a und b liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor , wenn der Pächter mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht länger als drei Monate in Verzug ist . Ist die Pacht nach Zeitabschnitten von weniger als einem Jahr bemessen , so ist die Kündigung erst zulässig , wenn der Pächter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht in Verzug ist .
EnglischBGB 594e. 2 Notwithstanding section 543 ( 2 ) n . 3 letters a and b , just cause exists in particular , without limitation , if the usufructuary lessee is in default for more than three months of payment of the rent or of a portion of the rent that is not insignificant . If the lease is assessed by time periods of less than one year , then termination is only admissible if the usufructuary lessee is in default , for two successive dates , of payment of the rent or of a substantial portion of the rent .