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Satz
BGB 594d. 2 Die Erben können der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen , wenn die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache durch sie oder durch einen von ihnen beauftragten Miterben oder Dritten gewährleistet erscheint . Der Verpächter kann die Fortsetzung des Pachtverhältnisses ablehnen , wenn die Erben den Widerspruch nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Pachtverhältnisses erklärt und die Umstände mitgeteilt haben , nach denen die weitere ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache gewährleistet erscheint . Die Widerspruchserklärung und die Mitteilung bedürfen der schriftlichen Form . Kommt keine Einigung zustande , so entscheidet auf Antrag das Landwirtschaftsgericht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 594d. 2
Die
Erben
können
der
Kündigung
des
Verpächters
widersprechen
und
die
Fortsetzung
des
Pachtverhältnisses
verlangen
,
wenn
die
ordnungsmäßige
Bewirtschaftung
der
Pachtsache
durch
sie
oder
durch
einen
von
ihnen
beauftragten
Miterben
oder
Dritten
gewährleistet
erscheint
.
Der
Verpächter
kann
die
Fortsetzung
des
Pachtverhältnisses
ablehnen
,
wenn
die
Erben
den
Widerspruch
nicht
spätestens
drei
Monate
vor
Ablauf
des
Pachtverhältnisses
erklärt
und
die
Umstände
mitgeteilt
haben
,
nach
denen
die
weitere
ordnungsmäßige
Bewirtschaftung
der
Pachtsache
gewährleistet
erscheint
.
Die
Widerspruchserklärung
und
die
Mitteilung
bedürfen
der
schriftlichen
Form
.
Kommt
keine
Einigung
zustande
,
so
entscheidet
auf
Antrag
das
Landwirtschaftsgericht
.
Englisch
BGB 594d. 2 The heirs may contest the notice of termination of the usufructuary lessor and demand continuation of the lease if proper management of the leased property appears to be guaranteed by them or by a co-heir commissioned by them or by a third party . The usufructuary lessor may refuse the continuation of the lease if the heirs have not declared their objection at the latest three months prior to expiry of the lease and informed of the circumstances by reason of which further proper management of the leased property appears ensured . The enquiry and the refusal must occur in writing . If no agreement can be reached then the Agricultural Court [ Landwirtschaftsgericht ] decides on application .