kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 594d. 1 Stirbt der Pächter , so sind sowohl seine Erben als auch der Verpächter innerhalb eines Monats , nachdem sie vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt haben , berechtigt , das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 594d. 1
Stirbt
der
Pächter
,
so
sind
sowohl
seine
Erben
als
auch
der
Verpächter
innerhalb
eines
Monats
,
nachdem
sie
vom
Tod
des
Pächters
Kenntnis
erlangt
haben
,
berechtigt
,
das
Pachtverhältnis
mit
einer
Frist
von
sechs
Monaten
zum
Ende
eines
Kalendervierteljahrs
zu
kündigen
.
Englisch
BGB 594d. 1 If the usufructuary lessee dies , then both his heirs and the lessor are entitled within a month after obtaining knowledge of the death of the lessee to terminate the lease with a notice period of six months to the end of a calendar quarter .