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DeutschBGB 594b Wird ein Pachtvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen , so kann nach 30 Jahren jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen . Die Kündigung ist nicht zulässig , wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Verpächters oder des Pächters geschlossen ist .
EnglischBGB 594b If a usufructuary lease is entered into for a period of more than thirty years , then after thirty years each party to the lease may terminate the lease at the latest on the third working day of a lease year to the end of the next subsequent lease year . Termination is not allowed if the lease has been entered into for the lifetime of the lessor or the lessee .