kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 594b Wird ein Pachtvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen , so kann nach 30 Jahren jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen . Die Kündigung ist nicht zulässig , wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Verpächters oder des Pächters geschlossen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 594b
Wird
ein
Pachtvertrag
für
eine
längere
Zeit
als
30
Jahre
geschlossen
,
so
kann
nach
30
Jahren
jeder
Vertragsteil
das
Pachtverhältnis
spätestens
am
dritten
Werktag
eines
Pachtjahrs
für
den
Schluss
des
nächsten
Pachtjahrs
kündigen
.
Die
Kündigung
ist
nicht
zulässig
,
wenn
der
Vertrag
für
die
Lebenszeit
des
Verpächters
oder
des
Pächters
geschlossen
ist
.
Englisch
BGB 594b If a usufructuary lease is entered into for a period of more than thirty years , then after thirty years each party to the lease may terminate the lease at the latest on the third working day of a lease year to the end of the next subsequent lease year . Termination is not allowed if the lease has been entered into for the lifetime of the lessor or the lessee .