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Satz
BGB 594a. 2 Für die Fälle , in denen das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist vorzeitig gekündigt werden kann , ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig ; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen , mit dessen Ablauf die Pacht enden soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 594a. 2
Für
die
Fälle
,
in
denen
das
Pachtverhältnis
außerordentlich
mit
der
gesetzlichen
Frist
vorzeitig
gekündigt
werden
kann
,
ist
die
Kündigung
nur
für
den
Schluss
eines
Pachtjahrs
zulässig
;
sie
hat
spätestens
am
dritten
Werktag
des
halben
Jahres
zu
erfolgen
,
mit
dessen
Ablauf
die
Pacht
enden
soll
.
Englisch
BGB 594a. 2 In the cases where the lease may be terminated for cause with the statutory notice period , termination is only allowed to the end of a lease year ; it must occur at the latest on the third working day of the half-year at the end of which the lease is to terminate .