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Satz
BGB 594a. 1 Ist die Pachtzeit nicht bestimmt , so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen . Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr . Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 594a. 1
Ist
die
Pachtzeit
nicht
bestimmt
,
so
kann
jeder
Vertragsteil
das
Pachtverhältnis
spätestens
am
dritten
Werktag
eines
Pachtjahrs
für
den
Schluss
des
nächsten
Pachtjahrs
kündigen
.
Im
Zweifel
gilt
das
Kalenderjahr
als
Pachtjahr
.
Die
Vereinbarung
einer
kürzeren
Frist
bedarf
der
Schriftform
.
Englisch
BGB 594a. 1 If the lease period is not fixed , then each party to the lease may terminate the lease at the latest on the third working day of a lease year to the end of the next lease year . In case of doubt , the calendar year is deemed to be the lease year . Agreement on a shorter period must be in writing .