kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 593b Wird das verpachtete Grundstück veräußert oder mit dem Recht eines Dritten belastet , so gelten die §§ 566 bis 567b entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 593b
Wird
das
verpachtete
Grundstück
veräußert
oder
mit
dem
Recht
eines
Dritten
belastet
,
so
gelten
die
§§ 566
bis
567b
entsprechend
.
Englisch
BGB 593b If the leased property is disposed of or encumbered with a third-party right , then sections 566 to 567b apply with the necessary modifications .