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Satz
BGB 593a Wird bei der Übergabe eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein zugepachtetes Grundstück , das der Landwirtschaft dient , mit übergeben , so tritt der Übernehmer anstelle des Pächters in den Pachtvertrag ein . Der Verpächter ist von der Betriebsübergabe jedoch unverzüglich zu benachrichtigen . Ist die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache durch den Übernehmer nicht gewährleistet , so ist der Verpächter berechtigt , das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 593a
Wird
bei
der
Übergabe
eines
Betriebs
im
Wege
der
vorweggenommenen
Erbfolge
ein
zugepachtetes
Grundstück
,
das
der
Landwirtschaft
dient
,
mit
übergeben
,
so
tritt
der
Übernehmer
anstelle
des
Pächters
in
den
Pachtvertrag
ein
.
Der
Verpächter
ist
von
der
Betriebsübergabe
jedoch
unverzüglich
zu
benachrichtigen
.
Ist
die
ordnungsmäßige
Bewirtschaftung
der
Pachtsache
durch
den
Übernehmer
nicht
gewährleistet
,
so
ist
der
Verpächter
berechtigt
,
das
Pachtverhältnis
außerordentlich
mit
der
gesetzlichen
Frist
zu
kündigen
.
Englisch
BGB 593a If , on the transfer of a business by way of a lifetime transfer of property , a plot of land leased for the business that serves agricultural purposes is included , then the transferee succeeds to the usufructuary lease in place of the lessee . The usufructuary lessor must , however , be promptly notified of the transfer of business . If proper management of the leased property by the transferee is not guaranteed , then the usufructuary lessor is entitled to terminate the lease for cause with the statutory notice period .