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Satz
BGB 593. 4 Weigert sich ein Vertragsteil , in eine Änderung des Vertrags einzuwilligen , so kann der andere Teil die Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts beantragen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 593. 4
Weigert
sich
ein
Vertragsteil
,
in
eine
Änderung
des
Vertrags
einzuwilligen
,
so
kann
der
andere
Teil
die
Entscheidung
des
Landwirtschaftsgerichts
beantragen
.
Englisch
BGB 593. 4 If one party to the lease refuses to consent to an amendment of the lease , then the other party may apply to the Agricultural Court [ Landwirtschaftsgericht ] for a decision .