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Satz
BGB 593. 2 Eine Änderung kann frühestens zwei Jahre nach Beginn des Pachtverhältnisses oder nach dem Wirksamwerden der letzten Änderung der Vertragsleistungen verlangt werden . Dies gilt nicht , wenn verwüstende Naturereignisse , gegen die ein Versicherungsschutz nicht üblich ist , das Verhältnis der Vertragsleistungen grundlegend und nachhaltig verändert haben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 593. 2
Eine
Änderung
kann
frühestens
zwei
Jahre
nach
Beginn
des
Pachtverhältnisses
oder
nach
dem
Wirksamwerden
der
letzten
Änderung
der
Vertragsleistungen
verlangt
werden
.
Dies
gilt
nicht
,
wenn
verwüstende
Naturereignisse
,
gegen
die
ein
Versicherungsschutz
nicht
üblich
ist
,
das
Verhältnis
der
Vertragsleistungen
grundlegend
und
nachhaltig
verändert
haben
.
Englisch
BGB 593. 2 An amendment may be demanded at the earliest two years after the commencement of the lease or after the most recent amendment of the performance under the lease has become effective . This does not apply if devastating natural events against which insurance coverage is not customary have fundamentally and permanently changed the ratio of the acts of performance under the lease .