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Satz
BGB 591b. 2 Die Verjährung der Ersatzansprüche des Verpächters beginnt mit dem Zeitpunkt , in welchem er die Sache zurückerhält . Die Verjährung der Ansprüche des Pächters beginnt mit der Beendigung des Pachtverhältnisses .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 591b. 2
Die
Verjährung
der
Ersatzansprüche
des
Verpächters
beginnt
mit
dem
Zeitpunkt
,
in
welchem
er
die
Sache
zurückerhält
.
Die
Verjährung
der
Ansprüche
des
Pächters
beginnt
mit
der
Beendigung
des
Pachtverhältnisses
.
Englisch
BGB 591b. 2 The limitation period for the compensation claims of the usufructuary lessor commences on the date when he receives the returned thing . The limitation period for the usufructuary lessee commences upon termination of the lease .